Zum Wiederholten Male war der Falschparker hier :
Immer wieder werden Gerüchte an uns herangetragen, deren Wahrheitsgehalt wir selbst nicht überprüfen können.
Daher suchen wir den Lenker des gegenständlichen Fahrzeuges ! Als Zulassungsbesitzer für dieses Fahrzeuge sind laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft St.Johann im Pongau die Bergbahnen Flachau Gesellschaft m.b.H eingetragen. Wer ist denn wohl der Lenker ?
§ 24 STVO, Abs. 3 Zif. d: Das Parken ist verboten, auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.
[ weitere Beweisfotos sind verfügbar ! ]